Welche Unterstützung gibt es für Unternehmen?
a) Notkredite
Ab 23. März 2020 können die von der Bundesregierung angekündigten Notkredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus beantragt werden. Dazu hat die KfW drei schon bestehende Programme erweitert und ein Sonderprogramm aufgelegt.
b) Bis zu 15.000 Euro Soforthilfe für Solo-Selbständige und kleine Unternehmen
Wie aus dem Gesetzesentwurf „Corona-Soforthilfen für kleine Unternehmen und Selbstständige“ der Bundesregierung hervorgeht, will der Bund kleinen Unternehmen eine Soforthilfe von bis zu 15.000 Euro als nicht rückzahlbaren Zuschuss anbieten. Die finanziellen Hilfen können Unternehmen mit „bis zu zehn Beschäftigten“ in Anspruch nehmen, die infolge von Corona nach dem 11. März einen Schadenseintritt erlitten haben. Eine Einmalzahlung in Höhe von 9000 Euro für drei Monate sollen Firmen mit bis zu fünf Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) bekommen. Bis zu 15.000 Euro sollen Firmen für drei Monate erhalten, wenn sie bis zu zehn Vollzeit-Kräfte beschäftigen.
Wer kann die finanziellen Hilfen beantragen?
Anträge auf Corona-Hilfen können Unternehmen ebenso wie Selbstständige und Freiberufler stellen, kleine und mittelständische Firmen ebenso wie Konzerne. Die Programme unterscheiden zwischen Unternehmen, die länger als fünf Jahre am Markt sind, und solchen, die erst am Beginn stehen. Auch Freiberuflern und Künstlern soll schnell und unbürokratisch geholfen werden.
Welche Unterstützungs-Programme gibt es?
Aktuell gibt es drei Programme. Wichtig bei der Auswahl des Programms ist, wie lange ein Unternehmen schon am Markt ist.
Grundsätzlich gilt: Nur Firmen, die nachweisen können, dass sie wegen der Corona-Krise in Not geraten sind, sollen Hilfen erhalten.
KfW-Unternehmerkredit – Der Förderkredit für etablierte Unternehmen
Ist für Unternehmen gedacht, die länger als fünf Jahre am Markt sind. Die KfW will bis zu 80 Prozent der Kreditrisiken für die Hausbanken und Finanzierungspartner übernehmen. Die restlichen Risiken müssen die Kreditinstitute selbst tragen. Höchstgrenze bei Krediten, die für die Aufrechterhaltung des Betriebs nötig sind, ist 200 Millionen Euro. Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu zwei Milliarden Euro (bislang 500 Millionen Euro) können entsprechende Anträge stellen.
KfW-Kredit für Wachstum – Allgemeine Unternehmensfinanzierung inkl. Betriebsmittel im Wege der Konsortialfinanzierung
Der Kredit Ist ebenfalls nur für Unternehmen, die länger als fünf Jahre im Geschäft sind. Das Geld kommt von der Hausbank, die KfW übernimmt, bis zu 70 Prozent der Risiken für Kredite, die für die allgemeine Finanzierung des Unternehmens gedacht sind. Bislang war das Programm auf Investitionen in Innovation und Digitalisierung beschränkt. Unternehmen dürfen einen Umsatz von fünf Milliarden Euro nicht überschreiten. Bislang waren es maximal zwei Milliarden Euro.
ERP-Gründerkredit – Universell (Finanzierung von Neugründung und Festigung bis zu 5 Jahre nach Gründung)
Ist für Unternehmen gedacht, die weniger als fünf Jahre am Markt sind. Die KfW übernimmt bis zu 80 Prozent der Risiken für die Finanzierungspartner. Das gilt für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von höchstens zwei Milliarden Euro. Bislang waren es maximal 500 Millionen Euro.
Corona-Soforthilfen für kleine Unternehmen und Selbständige
Mit einem Programmvolumen von bis zu 50 Mrd. Euro möchte der Bund kleinen Unternehmen und Soloselbstständigen helfen. Wie oben beschrieben sollen nicht rückzahlbare Zuschüsse von bis zu 15.000 Euro ausgezahlt werden.