Gründungszuschuss beantragen

Der Gründungszuschuss hat das Ziel, Dich zu unterstützen. Während der Gründungsphase soll er den Lebensunterhalt sowie die not wendigen Ausgaben für die soziale Absicherung gewährleisten. Er kann von jedem beantragt werden, der die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt. Dabei gilt zu beachten, dass für diese Förderung kein Rechtsanspruch existiert und die Bundesagentur für Arbeit bei jedem eingereichten Antrag die Bewilligung des Gründerzuschusses nach eigenem Ermessen entscheidet. Mit einer guten und fundierten Vorbereitung erhöhst Du die Aussichten auf die erfolgreiche Bewilligung.

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In unserem kostenlosen Webinar bekommst du sämtliche Informationen, wie auch Du den Gründungszuschuss erhalten kannst, um in der Startphase deiner Gründung finanziell abgesichert zu sein.

Die ersten sechs Monate während Deiner Selbstständigkeit erhältst Du Sie finanzielle Unterstützung in Höhe Deines bisherigen Arbeitslosengeld-I-Anspruchs zuzüglich einer monatlichen Pauschale von 300€. Nach einem halben Jahr ist es dann möglich, sich mit einem Antrag für weitere neun Monate eine monatliche Unterstützung von 300 € zu sichern.
  • ausgearbeitetes Unternehmenskonzept (Businessplan)
  • Positive fachkundige Stellungnahme
  • Lebenslauf
  • Restanspruch auf Arbeitslosengeld I von mindestens 150 Tagen
  • gute Gründungsvorbereitung

5 Tipps zum Erhalt des Gründungszuschusses

1.

Voraussetzungen prüfen

Prüfe deine Anspruchsvoraussetzungen für den Gründerzuschuss. Nur wer die entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen erfüllt, kann diesen Zuschuss erhalten.

2.

Lass Dir Zeit

Lass Dir Zeit bei der Gründungsvorbereitung! Im besten Fall gründest Du nur einmal – und deshalb ist es umso wichtiger, sich umfassend vorzubereiten. Die Erarbeitung des Geschäftsmodells, Aufstellung der Plankalkulation, Zielgruppenanalyse, Konkurrenzanalyse – all das benötigt Zeit. Nimm Dir diese!

3.

Überzeugendes Gründungskonzept

Bringe Deine Vorbereitung zu Papier. Für die Genehmigung des Gründungszuschusses ist es wichtig, ein überzeugendes Gründungskonzept vorzulegen – und sogar von einer fachkundigen Stelle prüfen zu lassen!

4.

Überzeuge als Gründerperson

Überzeuge als Gründerperson. Neben dem Mitarbeiter der Agentur für Arbeit, der fachkundigen Stelle aber auch Dein persönliches Umfeld – spätestens Deine Kunden musst Du überzeugen. Hier hilft Dir intensive und detaillierte Vorbereitung, um auch einerseits Dein Selbstvertrauen als auch das Vertrauen in Dein Vorhaben zu stärken.

5.

Lasse Dir helfen!

Lasse Dir helfen! Neben der Teilnahme an kostenfreien Webinaren oder einem Gründerkurs kannst Du auch ein gefördertes Gründercoaching bei einer Gründungsberatung in Anspruch nehmen. Hier bereitest Du dich unter Hilfestellung eines erfahrenen Gründercoaches intensiv auf die Selbständigkeit vor – und erhöhst damit die Erfolgsaussichten bei der Bewilligung des Gründungszuschusses.

Die größten Fehler bei der Beantragung des Gründerzuschusses

Du musst während des Bezuges des ALGI für die Agentur für Arbeit verfügbar bleiben. Eine bereits bestehende Nebenerwerbstätigkeit oder eine Anmeldung eines Nebengewerbes sind dabei möglich. Eine Förderung ist jedoch ausgeschlossen, wenn bereits eine Gewerbeanmeldung im Haupterwerb existiert oder vor der Antragstellung des Gründungszuschusses erfolgt ist. Meldest Du also Dein Gewerbe oder deine freiberufliche Tätigkeit bereits VOR der Abholung der GZ-Unterlagen an, so ist eine Förderung NICHT mehr möglich.
Die Agentur für Arbeit handelt nach der Devise: Vermittlung geht vor Förderung. Hat ein Antragsteller gute Chancen mit einer Anstellung wieder in den Arbeitsmarkt integriert werden zu können, sind die Chancen zur Gewährung des Gründungszuschusses geringer. Weise also der Agentur nach, dass Du die Idee der Gründung als Alternative zu einer Festanstellung siehst – indem Du z.B. einige erfolglose Bewerbungen nachweisen kannst.
Antragstellung und Gründung müssen vor Ablauf einer bestimmten Frist erfolgen. Dabei handelt es sich um mindestens 150 Tage Restanspruch auf ALGI. Bis wann Du ALGI erhältst, entnimmst Du Deinem Bescheid – und rechnest dann 150 Tage zurück. Beim Überschreiten dieser Frist ist keine Bewilligung des Zuschusses mehr möglich.
Die Antragsteller müssen in dem Gründungskonzept Ihre Pläne im Detail darlegen – weshalb Du dir die nötige Zeit nehmen solltest, um Deine Selbstständigkeit intensiv vorzubereiten. Unvollständige oder unplausible Unterlagen – insbesondere bei den Planungsrechnungen – führen oft zur Ablehnung. Ebenso sind zu gute oder zu schlechte Planzahlen oft ein Ablehnungsgrund. Businessplanvorlagen aus dem Internet oder kostenfreie Businessplantools klingen zunächst toll – sind an dieser Stelle aber gefährlich, weil diese kaum individuell gestaltet werden können. Besonders die Finanzkalkulation solltest Du nicht allein durchführen, da diese mit besonderer Aufmerksamkeit geprüft wird.

Aus unserer Erfahrung sind vielmals unzureichende persönliche Voraussetzungen ein Grund zur Ablehnung des Gründungszuschusses. Gründerpersonen bringen oft zu wenig kaufmännische oder unternehmerische Erfahrungen aus ihrem bisherigen Werdegang mit
ODER stellen diese nur ungenügend dar.

Nimm daher unbedingt Hilfe in Form eines Gründerkurses, einer Beratung oder eines Gründercoachings in Anspruch. So beweist Du, dass Du dich umfangreich vorbereitet hast – denn: Du musst die Agentur überzeugen, dass Du mit Deiner Idee – trotz zunächst evtl. fehlender persönlicher Voraussetzungen – in der Lage bist, eine tragfähige und nachhaltige Existenz aufzubauen.

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