KMU: 30 Prozent Förderung von Investitionen
Das Programm reicht vom Handwerksbetrieb über die Kultur- und Kreativwirtschaft, den Einzelhandel, das produzierende Gewerbe, die Beherbergung und die Gastronomie bis hin zu vielen Dienstleistungen freier Berufe. Gefördert werden Investitionen für die Neuanschaffung von materiellen und immateriellen Wirtschaftsgütern. Nach Angaben aus dem Wirtschaftsministerium zählen dazu Gebäude, Maschinen und Anlagen, Patente und Lizenzen sowie ergänzend auch Sicherheitstechnik. Ausgenommen sind der Kauf von Fahrzeugen, der Erwerb von Grundstücken und von gebrauchten Wirtschaftsgütern. Die Unternehmen erhalten einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent ihrer Investitionskosten. Besonders unterstützt werden Unternehmensnachfolger: Neuinvestitionen innerhalb von zwei Jahren nach einer Übernahme werden mit bis zu 50 Prozent gefördert. Insgesamt können Unternehmen bei einer Mindestinvestition von 20.000 Euro bis zu 200.000 Euro erhalten. Bestehende Arbeitsplätze müssen erhalten bleiben. Anträge können ab Anfang Februar 2019 gestellt werden.