Für die neue Gründerförderung stellt der Freistaat insgesamt 1 Mio. Euro für die nächsten zwei Jahre bereit. Das Gründernetzwerk futureSAX übernimmt die Koordination, die Förderempfehlung spricht ein Expertenteam aus, welches die einzelnen Gründungsvorhaben bewertet. Mit diese Empfehlung kann man dann bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) den formellen Förderantrag stellen. Die Bank muss diesen innerhalb von vier Wochen bearbeitet haben.
Wer sich an dem zunächst themenoffenen Wettbewerb beteiligen möchte, kann dies ab dem 21. März tun. Zunächst gilt es, einen Online-Fragebogen auszufüllen. In einem zweiten Schritt hat der Gründer die Gelegenheit, sein Vorhaben persönlich vorzustellen.
So schön dass alles klingt – einen Wermutstropfen gibt es: Unterstützt werden nur „innovative“ Gründungen. Der Innovationsbegriff bleibt in der morgen erscheinenden Richtlinie seltsam schwammig. Innovativ sei die Realisierung von etwas Neuem oder eine spürbare Verbesserung des Bestehenden mit Mehrwert für den Kunden. Dabei kann es sich um eine Produkt-, Verfahrens-, Dienstleistungs- oder Prozessinnovation handeln.
Wir befürchten, dass „normale“ Gründungen, wie sie gerade im ländlichen Raum auf der Tagesordnung stehen, bei diesem Programm einmal mehr durch’s Raster fallen. Den Strukturwandel – wie z.B. aktuell in der Lausitz absehbar – werden wir nicht allein mit High-Tech-Gründern realisieren können. Auch Gründungen, die der Daseinsvorsorge dienen, werden wir brauchen, da sonst niemand in die ländlichen Regionen kommt, sondern noch dort lebende Menschen gezwungen sind, wegzuziehen.