Der Gründungszuschuss ist eine Starthilfe für Existenzgründer, die sich lohnt: Ein verheirateter Gründer mit Kind kann bis zu 20.425 Euro Gründungszuschuss erhalten, wenn sein Einkommen zuvor oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze gelegen hat. Als Alleinstehender ohne Kind sind maximal 16.709 Euro Zuschuss möglich. Die Förderung ist steuerfrei und zählt zusätzlich zum erzielen Gewinn. Der Gründungszuschuss ist also eine gute Möglichkeit, sich in den ersten Monaten der Selbstständigkeit abzusichern.
Vor seiner Beantragung sollte ich der Gründer jedoch zunächst darüber informieren, ob er die notwendigen Voraussetzungen für den Erhalt des Gründungszuschusses erfüllt. So muss er aktuell im Bezug von Arbeitslosengeld 1 sein und einen Restanspruch von mindestens 150 Tagen nicht unterschritten haben. Außerdem gilt ein Höchstalter von 65 Jahren.
Sind die Voraussetzungen erfüllt, kann der Existenzgründer den Gründungszuschuss beantragen. Dieser gliedert sich in zwei Phasen:
- In den ersten sechs erhält der Gründer einen monatlichen Zuschuss in Höhe des individuellen Arbeitslosengeldes plus 300 Euro extra, die der sozialen Absicherung dienen.
- In Phase zwei besteht die Möglichkeit, monatlich 300 Euro über einen Zeitraum von neun Monaten zu bekommen.
Das Antragsverfahren
- Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Berater der Arbeitsagentur und erwähnen Sie, dass Sie die Möglichkeit einer Existenzgründung in Erwägung ziehen. Wie man dieses Gespräch optimal vorbereitet und bestreitet, erklären Ihnen die Gründungsberater von INNOVOS gern in einem persönlichen Gespräch.
- Lassen Sie sich einen Antrag auf Gründungszuschuss geben – Sie haben das Recht dazu, auch wenn Ihr Berater der Meinung ist, dass Sie in ein Angestelltenverhältnis vermittelbar seien. Achtung: Sie müssen den Antrag holen bevor Sie gründen, denn sonst verfällt Ihr Anspruch auf den Gründungszuschuss.
- Für die Beantragung des Gründungszuschusses benötigen Sie einen Businessplan. Ein gut ausgearbeiteter Businessplan leistet wertvolle Überzeugungsarbeit. Er zeigt, dass Sie sich mit dem Projekt intensiv beschäftigt haben und Ihr Vorhaben wirtschaftlichen Erfolg verspricht. Für die Agentur für Arbeit sind einige Details zu beachten, so dass es sinnvoll ist, sich an dieser Stelle professionelle Hilfe zu holen.
- Für die Bewilligung des Gründungszuschusses muss eine fachkundige Stelle die Tragfähigkeit der Existenzgründung bestätigen. Die Gründungsberater von INNOVOS sind berechtigt, diese Stellungnahmen abzugeben. Sprechen Sie uns an.
- Haben Sie alle Unterlagen und Informationen zusammengetragen, lohnt es sich, diese von der fachkundigen Stelle noch einmal überprüfen zu lassen. Nun ist auch die Zeit gekommen, die Selbständigkeit anzumelden und sich auf ein Gründungsdatum festzulegen. Denken Sie daran, dass Sie zum Zeitpunkt der Gründung noch mindestens 150 Tage Restanspruch haben müssen!
- Danach können Sie den Antrag auf Gründungszuschuss bei der Agentur für Arbeit abgeben. Oft erhalten Sie die Entscheidung der Agentur bereits nach kurzer Zeit. Im Falle der Ablehnung empfiehlt es sich, Widerspruch einzulegen.