Mit dem KfW-Schnellkredit 2020 werden
- Anschaffungen wie Maschinen und Ausstattung (Investitionen)
- Alle laufenden Kosten wie Miete, Gehälter oder Warenlager (Betriebsmittel)
gefördert.
Ausgeschlossen sind:
- Umschuldung oder Ablösung bestehender Kredite
- Nachfinanzierung, Anschlussfinanzierung für abgeschlossene Vorhaben
- Unternehmen, die zum 31.12.2019 in Schwierigkeiten waren
- Unternehmen, die während der Kreditlaufzeit Gewinn oder Dividende ausschütten.
Gefördert werden Selbstständige und Unternehmen, die
- mehr als 10 Mitarbeiter haben,
- seit mind. Januar 2019 am Markt sind
- im Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2019 einen Gewinn erzielt haben (wenn noch nicht seit 2017 am Markt, gilt jeweils kürzerer Zeitraum)
Laufzeiten und Zinssätze
- Bis zu 10 Jahre Laufzeit
- bis zu 2 tilgungsfreie Jahre zu Beginn
- Zinssatz wird spätestens mit Zusage der KfW festgelegt.
Kredithöhe und Auszahlung
- Maximal 500.000 Euro für Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern bis einschließlich 50 Mitarbeitern.
- Maximal 800.000 Euro für Unternehmen mit mehr 50 als Mitarbeitern.
- Pro Unternehmensgruppe können bis zu 25 % des finanziert werden.
Weitere Anträge bis Ende 2020 mgl.
- Kreditbetrag in einer Summe abzurufen.
- Abruffrist = 1 Monat nach Zusage
Weitere Informationen:
- keine Risikoprüfung
- KfW übernimmt 100 % des Kreditausfallrisikos
- Kreditnehmer haften Sie zu 100 % für die Rückzahlung.
- Rückzahlung in vierteljährlichen Raten zuzüglich Zinsen auf den noch zu tilgenden Kreditbetrag.
- außerplanmäßiges Tilgen gebührenfrei mgl.
- keine Sicherheiten verlangt, Schufa-Auskunft notwendig
Bestimmung der Mitarbeiterzahl
Gezählt werden alle Mitarbeiter, die am Tag des Kreditantrags einen laufenden Arbeitsvertrag haben.
Teilzeitkräfte und Mini-Jobber werden mit folgenden Faktoren in Vollzeitkräfte umgerechnet:
- Mitarbeiter bis 20 Stunden = Faktor 0,5
- Mitarbeiter bis 30 Stunden = Faktor 0,75
- Mitarbeiter über 30 Stunden = Faktor 1
- Auszubildene = Faktor 1
- Mitarbeiter auf 450 Euro-Basis = Faktor 0,3