Ab 15.04. startet der KfW-Schnellkredit für den Mittelstand

Mit dem KfW-Schnellkredit 2020 werden

  • Anschaffungen wie Maschinen und Ausstattung (Investitionen)
  • Alle laufenden Kosten wie Miete, Gehälter oder Warenlager (Betriebsmittel)

gefördert.

Ausgeschlossen sind:

  • Umschuldung oder Ablösung bestehender Kredite
  • Nachfinanzierung, Anschlussfinanzierung für abgeschlossene Vorhaben
  • Unternehmen, die zum 31.12.2019 in Schwierigkeiten waren
  • Unternehmen, die während der Kreditlaufzeit Gewinn oder Dividende ausschütten.

Gefördert werden Selbstständige und Unternehmen, die

  • mehr als 10 Mitarbeiter haben,
  • seit mind. Januar 2019 am Markt sind
  • im Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2019 einen Gewinn erzielt haben (wenn noch nicht seit 2017 am Markt, gilt jeweils kürzerer Zeitraum)

Laufzeiten und Zinssätze

  • Bis zu 10 Jahre Laufzeit
  • bis zu 2 tilgungsfreie Jahre zu Beginn
  • Zinssatz wird spätestens mit Zusage der KfW festgelegt.

Kredithöhe und Auszahlung

  • Maximal 500.000 Euro für Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern bis einschließlich 50 Mitarbeitern.
  • Maximal 800.000 Euro für Unternehmen mit mehr 50 als Mitarbeitern.
  • Pro Unternehmensgruppe können bis zu 25 % des finanziert werden.

Weitere Anträge bis Ende 2020 mgl.

  • Kreditbetrag in einer Summe abzurufen.
  • Abruffrist = 1 Monat nach Zusage

Weitere Informationen:

  • keine Risikoprüfung
  • KfW übernimmt 100 % des Kreditausfallrisikos
  • Kreditnehmer haften Sie zu 100 % für die Rückzahlung.
  • Rückzahlung in vierteljährlichen Raten zuzüglich Zinsen auf den noch zu tilgenden Kreditbetrag.
  • außerplanmäßiges Tilgen gebührenfrei mgl.
  • keine Sicherheiten verlangt, Schufa-Auskunft notwendig

Bestimmung der Mitarbeiterzahl

Gezählt werden alle Mitarbeiter, die am Tag des Kreditantrags einen laufenden Arbeitsvertrag haben.

Teilzeitkräfte und Mini-Jobber werden mit folgenden Faktoren in Vollzeitkräfte umgerechnet:

  • Mitarbeiter bis 20 Stunden = Faktor 0,5
  • Mitarbeiter bis 30 Stunden = Faktor 0,75
  • Mitarbeiter über 30 Stunden = Faktor 1
  • Auszubildene = Faktor 1
  • Mitarbeiter auf 450 Euro-Basis = Faktor 0,3
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